D’accord, Herr Prantl
Posted on 03 März 2010 by Falk
.. ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.
Soweit die Richter in Karlsruhe.
Wenn die Totalspeicherung der Telekommunikationsdaten auf Vorrat so gefährlich ist, wie es die Verfassungsrichter beschrieben haben – und sie haben recht mit dieser Beschreibung – dann dürfen sie es bei bloßen Warnungen nicht mehr belassen.

