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Journalismus verpflichtet (aus: journalist 03/08)

Für die aktuelle Ausgabe des Journalist habe ich mich mit dem Vorhaben beschäftigt, den Pressekodex auch auf Onlinemedien zu erweitern. Im Heft findet sich zum Thema ein Interview mit Jochen Wegner, Chefredakteur von Focus Online, ein Beitrag Pro Onlinekodex von Hendrik Zörner (DJV) und ein Contra von Stefan Niggemeier. Hier nun in Absprache mit dem journalist mein Beitrag im Volltext. Er enthält eine markierte Änderung gegenüber der Druckfassung, die ich zu beachten bitte.

Der Deutsche Presserat geht in die Online-Offensive: Die ethischen Leitlinien des Pressekodexes sollen auch für professionell betriebene Onlinemedien gelten. Aber lassen sich die Richtlinien problemlos auf das Internet übertragen?

Nicht zuständig. So lautete bisher die Antwort des Deutschen Presserats, wenn er auf vermeintliche Verstöße gegen den Pressekodex im Internet hingewiesen wurde. Nur bei Texten, die online genauso wie in der gedruckten Ausgabe erscheinen, sieht sich das von Journalisten- und Verlegerverbänden getragene Selbstkontrollgremium als Ansprechpartner für Beschwerden. Für alle anderen Onlineveröffentlichungen gibt es bislang keine medienethischen Richt linien. Nun soll sich das ändern: Bis zum Sommer will das paritätisch besetzte Gremium ein Äquivalent des Pressekodexes für Onlinemedien erarbeiten.

Lediglich Anpassung? „Wir müssen keinen neuen Pressekodex erfinden, die grundsätzlichen Prinzipien der journalis tischen Arbeit sind ja schon einmal niedergeschrieben worden“, sagt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats. Tillmanns meint, dass es lediglich um eine Anpassung der publizistischen Grundsätze im Netz geht. Das Verzwickte: Onlinemedien stellen ja nicht nur Texte ins Internet, es haben sich zum Teil ganz neue Formen des Journalismus herausgebildet – und damit auch ganz spezifische Probleme. Außerdem entwickelt sich der Onlinejournalismus rasant weiter, ein Kodex liefe also stets Gefahr, der Praxis hinterherzuhinken. So ist es ein mutiges Vorhaben, das Web ebenfalls durch journalistische Leitlinien regulieren zu wollen.

Neue Formen und Formate. Der Pressekodex ist in seiner gut 50-jährigen Geschichte mehrfach überarbeitet und an die ak tuellen Entwicklungen angepasst worden. Bislang sperrten sich vornehmlich Verleger gegen die Erweiterung. Sie fürchteten, dass das junge Pflänzchen Onlinemedien durch Vorschriften und Leitlinien schon im Keim erstickt würde. Tatsächlich lässt sich der Pressekodex auch nicht einfach auf den Onlinebereich übertragen: Onlinemedien gehen in ihrer Formenvielfalt weit über die gedruckten Presseerzeugnisse hinaus. Neben klassischen Texten findet man im Netz Video- und Audioformate, über die der Presserat gar nicht wacht. Vor diesen Beiträgen schreckt man bei der Diskussion um einen Online kodex vorerst auch noch zurück: „Web-TV und ähnliche Features sind erst einmal nicht unser Schwerpunkt. Wir kommen vom gedruckten Wort, vom Text her“, dämpft Tillmanns die Erwartung, ein Onlinekodex könnte sich auch auf diese Angebote er strecken.

Für Onlinefernsehen zuständig erklären sich derweil die Landesmedienanstalten. Durch die neuen Webangebote der Verlage sehen sich die Wächter des privaten Rundfunks bereits auf den Plan gerufen. Der Direktor der nordrhein- westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM), Norbert Schneider, führte unter anderem im journalist (8/07) aus, dass für ihn alles Rundfunk sei, was mehr als 500 Empfänger gleich zeitig haben könne. Für solche Webangebote müssten die Verlage daher eine Lizenz beantragen. Schneiders Äußerung führte zu einem Aufschrei in der Branche – vor allem bei den Verlegern.

Kein Rundfunk. „Das, was wir momentan online sehen, ist kein Rundfunk“, tritt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), denn auch den Medienkontrolleuren entgegen. Tatsächlich bieten die meisten Zeitungsverlage online nur einzelne Videobeiträge zum Anschauen an, über deren Qualität sich zudem streiten lässt. Abrufdienste seien dies, sagt Peter Widlok, Sprecher der LfM. Für die Gesamtqualität solcher Angebote seien die Landesmedienanstalten
indes nicht zuständig. Sie kontrollieren lediglich, ob Auf lagen des Jugendschutzes eingehalten und ob die Menschenwürde sowie das Verbot von Rassismus und Gewaltverherrlichung beachtet werden.

Andere Sorgen. „Wir wollen nichts an jungen Projekten kaputt machen“, sagt Widlok. „Aber wir sehen eine klare Hierarchie: Wer privat Rundfunk machen will, kann das. Aber er muss sich an die Bedingungen halten.“ Alles, was eine lineare Programmstruktur habe – also einschaltbar ist – sei heute schon genehmigungspflichtig. Die bayerische Landesmedienanstalt beschäftigt sich gerade mit einem derartigen Fall: Es handelt sich um ein Angebot des Münchner Merkurs, der derzeit mit Onlinefernsehen experimentiert. Dessen Livestream erinnert tatsächlich stärker an klassisches Fernsehen denn an ein Videopodcast. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, gehört zu jenen Kritikern, die wenig von Regulierungsversuchen halten. „Wir haben wirklich andere Sorgen als wild gewordene Leute, die Arbeit suchen“, kommentiert er die Bestrebungen der Medienanstalten, die audio visuellen Webangebote lizenzpflichtig zu machen. „Der Staat sollte sich da heraushalten“, sagt Hoeren, der darüber hinaus ein Kompetenzwirrwarr befürchtet. „Wo sind die Grenzen? Hat ein Weblog schon journalistische Qualität?“

Klar ist jedenfalls: Die Grenzen zwischen Konsumenten und Produzenten verschwimmen im Internet zusehends. Viele Onlinemedien lassen ihre Nutzer selbst Fotos einstellen, Texte schreiben oder Artikel kommentieren. Dies macht es kompliziert, einen praktikablen Kodex auch für professionell betriebene Onlinemedien zu erarbeiten. Bleibt also am Ende nur ein schwaches Verhandlungsergebnis der beteiligten Akteure – ein Kodex, der sich allein auf originär journalistische Beiträge bezieht?

Konkurrenz wird härter. Auch das wäre immerhin besser als nichts, hält man sich vor Augen, dass die Qualität von Onlinemedien oft genug miserabel ist. Selbst die Platzhirsche lassen sich bei grob fahrlässigen und (so kann man vermuten) strukturell in Kauf genommenen Fehlern erwischen. So mussten sich einige Nachrichtenportale und auch eine Agentur vorwerfen lassen, große Teile von Artikeln kurzerhand dem freien Onlinelexikon Wikipedia entnommen zu haben.

Diese Nachlässigkeit hat viel mit dem Wettbewerb der Onlinemedien zu tun. „Die Konkurrenz ist deutlich härter geworden“, sagt Focus-Online-Chef Jochen Wegner. „Gerade im Nachrichtensektor ist der Wettbewerb vorhanden“ (vgl. auch Interview auf Seite 18). Das schnellste und aktuellste Portal verspricht viele Klicks und verbessert damit die Basis für Onlinewerbung. So kommt es, dass gründliche Recherche bei manchen Medien schon mal auf der Strecke bleibt.

Dicker Patzer. „Es ist die Jagd nach der Quote“, sagt Jens Berger, der seit gut einem Jahr unter dem Namen „Spiegelfechter“ bloggt. „Quote und Qualität widersprechen sich im Endeffekt. Die Boulevardisierung, wie bei Spiegel Online mit Britney Spears als Aufmacher, unterminiert den Anspruch eines Leitmediums.“ Bekannt wurde Bergers Blog www.spiegelfechter.com während des G8-Gipfels in Heiligendamm. Berger, von Beruf Pressesprecher eines Wasserversorgers, wies dem reichweitenstärksten deutschen Nachrichtenportal einen dicken Patzer nach. Spiegel Online hatte bei einer Anti-G8-Demo den philippinischen Globalisierungskritiker Walden Bello nach einer Rede falsch und sinnentstellend zitiert. Das Onlineleitmedium legte ihm die Worte in den Mund* zitierte Bello so, wie es in einem fehlerhaften dpa-Bericht stand: „Wir müssen den Krieg in diese Veranstaltung tragen.“ Tatsächlich hatte sich Bello bei seiner Aussage auf den Irak-Krieg bezogen und sinngemäß gefordert, das Thema Irak-Krieg mit in die Veranstaltung zu bringen. Auch dpa und im Gefolge etliche andere Medien hatten die reißerische Schlagzeile verbreitet.

De facto ein Livemedium. In Zeiten des mobilen Internetzugangs können solche Pannen Öl ins Feuer gießen, und an diesem Samstag des G8-Gipfels sollte es nicht die einzige Fehlleistung von Onlineredaktionen bleiben. Der Hamburger Onlineprimus musste sich später öffentlich entschuldigen.

Bedenkt man, dass Online de facto ein Livemedium ist, das seine Wirkung ganz unmittelbar entfaltet, stellt sich die Frage, ob ein Kodex nicht viel strengere Maßstäbe an die journalistische Sorgfaltspflicht anlegen muss, als sie für Druckerzeugnisse gelten. Denn können Meldungen wie die zum G8-Gipfel, nicht zu verheerenden Folgen führen?

Klicks hochtreiben. „Auf Dauer werden die Leser nur Qualität akzeptieren, alles andere ist ein Irrweg“, sagt BDZV-Geschäftsführer Wolff. Doch warum präsentiert ein Portal wie stern.de „Die Nackten des Jahres“, eine mehrteilige Bildergalerie mit kurzen Texten, die zudem zahlreiche Tipp- oder inhaltliche Fehler enthalten? Wie kommt es, dass sich sueddeutsche.de über „Die 100 besten Biere der Welt“ auslässt? Und warum steigt bei Welt Online kurz vor der Axel-Springer- Hauptversammlung die Anzahl der Bildergalerien, wenn es darum geht, mehr als 100 Millionen Page Impressions verkünden zu können? Wer sich die Klickmaschinen führender deutscher Onlinemedien anschaut, bekommt Zweifel an der Ernsthaftigkeit von Wolffs Aussage.

Für Gleichbehandlung. Anders als man angesichts hoher Verlagsinvestitionen in den Onlinebereich vermuten könnte, sind die Bedingungen im Onlinejournalismus zudem alles andere als ideal oder gar komfortabel. Reisekostenbudgets kennen viele Onlineredaktionen nicht. Wer vor Ort recherchieren möchte, schmälert damit nur den Honorartopf. Auch die Zusammenarbeit zwischen Print- und Onlineredaktionen ist längst nicht überall Tagesgeschäft.

Nach wie vor werden viele Onlineredakteure zu deutlich schlechteren Konditionen beschäftigt als ihre Printkollegen. Doch zum Thema „Tarifvertrag für Onlineredakteure“ möchte sich BDZVHauptgeschäftsführer Wolff nicht äußern. Seit gut zwei Jahren wird über dieses Thema mit den
Gewerkschaften gestritten. Für DJV-Justiziar Benno Pöppelmann ist klar, dass sich die Ungleichbehandlung von On- und Offlinern nicht mehr lange halten kann. „Dafür ist die Zusammenarbeit zwischen den Redaktionen heute schon zu eng“, sagt Pöppelmann.

Eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln lieferte im Februar 2008 interessante Zahlen zur Personalstärke von Onlineredaktionen deutscher Tageszeitungen. Demnach arbeiten durchschnittlich 4,2 Festangestellte und 6,3 Freie an den Inhalten. Das ist nicht viel. In den Redaktionen von kleinen Blättern (Auflage: weniger als 50.000 Exemplare) kümmert sich durchschnittlich nur ein einziger Redakteur (und 1,1 freie Mitarbeiter) um den Online-Auftritt. Das reicht gerade einmal zum Austausch von Meldungen auf der Website.

Offene Räume. Hinzu kommt der Quotendruck, der auf jedem einzelnen Redakteur lastet. Online lässt sich exakt ermitteln, wie viele Besucher einen Artikel angeklickt haben, wie lange sie dort verweilten. Weitere typische onlinespezifische Erscheinungen sind der Kampf um die Schlagzeilenhoheit bei Google News und das Strecken von Inhalten in endlosen Bildergalerien.

Was für die Diskussion um einen Onlinekodex zu berücksichtigen ist: Journalisten befinden sich im Netz nicht mehr in hermetisch abgeriegelten Veröffentlichungsräumen: Onlinenutzer können Berichte unmittelbar kommentieren, sogar selbst Artikel verfassen. Sind Verlage für das haftbar, was ihre Onlinenutzer schreiben? Sollen sich die Kriterien des Kodexes auch auf die nutzergenerierten Inhalte erstrecken? Welche Sorgfaltspflichten können und müssen sich die Verlage und Journalisten selbst auferlegen?

Tatsächlich bewegen sich auch Blogger nicht in einem rechtsfreien Raum. Der Medienjournalist Stefan Niggemeier ist einer
der bekanntesten deutschen Blogger. Er ist Mitgründer des Bildblogs und ehemaliger Macher der Medienseite der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Und mit seinem Namen verbunden ist einer der interessanteren Rechtsfälle zur Kommentarhaftung im Internet: Als Niggemeier eines Nachts einige Stunden nicht auf sein Blog aufpasste, stellte ein Leser einen rechtsverletzenden Kommentar ein. Niggemeier löschte den Kommentar zwar am nächsten Morgen, doch in erster Instanz wurde er dafür haftbar gemacht.

Sorgfaltspflicht verletzt. Das für seine extravagante Rechtsauffassung zu Haftungsfragen im Internet bekannte Landgericht Hamburg urteilte im Januar: „Wer ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Über wachung dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt.“ Niggemeier habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Rechtskräftig ist dieses Urteil bislang nicht. Sollte es Bestand haben, so sind die Verlage als kommerzielle Betreiber derartiger Angebote in der Pflicht.

Das Internet lebt vom schnellen und unkomplizierten Kommunikationsaustausch. Teilnehmer am Onlinediskurs können sich relativ problemlos hinter einem Pseudonym verstecken, technisch Beschlagene sind gar in der Lage, ihre Spuren im Internet zu verwischen. Wer möchte, kann also nach Herzenslust im Internet gegen Anstand und Gesetze verstoßen. Redaktionen sind dagegen weitgehend machtlos. Die meisten Verlage setzen angesichts unklarer Rechtslage da rauf, ihrer Sorgfaltspflicht dadurch zu genügen, dass sie die Nutzer inhalte im Nachhinein moderieren lassen – bislang nach haus eigenen Regeln und nach Maßgabe des Rechtsrahmens. Ein Onlinekodex könnte allgemeingültige Richtlinien für den Umgang mit Nutzerbeiträgen verankern.

Im Zuge der Digitalisierung und Öffnung der Archive sind in den vergangenen Jahren viele alte Artikel online gegangen. Da dies meist vollautomatisiert geschah, sind auf diesem Weg auch bereits durch Gerichtsurteile und vom Presserat beanstandete Inhalte wieder in die Öffentlichkeit gelangt. Über die genaue Anzahl solcher Fälle lässt sich nichts mit Gewissheit sagen.

Einmal veröffentlichte Fehler sind mit Suchmaschinen leicht wieder auffindbar. Auch Enten landen bei Google und Co. Online lassen sich Inhalte jedoch problemlos ändern oder durch aktuelle Passagen – bis hin zur publizierten Rüge – ergänzen. Auch wenn nur Teile eines Artikels betroffen sind, stellt dies zumindest technisch kein Problem dar.

Verlage kaufen sich heute für hohe Summen bei Onlineplattformen ein; sie wollen ein zweites Ebay, ein zweites Mobile.de, eine Wiederholung des Erfolgs von Parship. Damit dies gelingt, benötigen sie die Aufmerksamkeit der Nutzer, die primär für die journalistischen Inhalte auf die Seiten kommen. Journalistische Angebote vermischen sich jedoch häufig mit den verlagseigenen „neuen Geschäften“. Auch in den Navigationen von zeit.de oder Spiegel Online sind die kommerziellen Verlagsangebote nicht als Werbung erkennbar. Ein Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodexes, der die saubere Trennung redaktioneller und werblicher Inhalte vorschreibt. Doch der gilt für Onlinemedien (noch) nicht.

Viele Verstöße. Spiegelfechter Jens Berger hat ein klares Urteil gefällt: „Die Printmedien sind eindeutig besser.“ Das gelte zumindest momentan noch. Dass die Qualität online teilweise nicht den gleichen Standards gerecht wird wie in den gedruckten Ausgaben, kann auf Dauer die Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.
Die strukturellen Defizite des Onlinejournalismus und die Vielzahl der Verstöße selbst bei renommierten Onlinemedien lassen für einen erweiterten Pressekodex zwei Optionen zu: Entweder ist der Kodex streng und klar formuliert und unterbindet fragwürdige Praktiken im Onlinebereich. Das könnte dazu führen, dass beim Deutschen Presserat eine Vielzahl von Beschwerden eingeht. Oder die Verlage sorgen für ein schwammiges Regelwerk und geringfügige Zuständigkeiten des Presserats. In diesem Fall wäre fraglich, ob eine Erweiterung des Pressekodexes überhaupt sinnvoll ist.

Qualitätssiegel. Wünschenswert wäre ein Qualitätssiegel für den Onlinejournalismus. Dazu gehört auch, dass der Presserat nicht nur immaterielle Sanktionen ausspricht, sondern auch Bußgelder auferlegen kann. Wer sich wirtschaftliche Vorteile durch Verstöße gegen den Pressekodex verschafft, sollte dafür zahlen müssen. Der Onlinejournalismus, oftmals in der Kritik, würde wohl an Glaubwürdigkeit gewinnen.

* Hier ist mir ein Fehler unterlaufen: Nicht Spiegel Online, sondern die dpa legte dem Redner die falschen Worte in den Mund. Ob Spiegel Online sich ob der Brisanz und der nur sich daraus ergebenden (und genutzten) Schlagzeilentauglichkeit nicht um eine Verifikation des Zitats hätte bemühen müssen, sei an dieser Stelle dahingestellt.

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2 Responses to “Journalismus verpflichtet (aus: journalist 03/08)”

  1. […] in die Medien trägt. In erster Linie Blogger: Don Dahlmann in “die Welt“, Falk Lücke in den “Journalist” und Frank Überall in die “taz” (…ok, auch a […]

  2. […] vraiment très forts. Si le Presserat ne souffre pas d’hyperactivité, c’est qu’il réfléchit aux moyens de créer un Onlinecodex de la déontologie sur le web. Le débat s’articule autour de questions super intéressantes, […]

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