Ich kenn da..
Posted on 11 Juli 2007 by Falk
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg erteilt inzwischen individuelle Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung des Elektrorollers im Stadtgebiet. Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung). Die Antragsteller müssen zudem eine Erklärung unterschreiben, dass sie das Land Hamburg von Schadensansprüchen Dritter freistellen, sollte es zu einem Unfall mit dem Segway kommen.
Dann kann er nämlich vom Mediacamp zum Jonettag Segwayen.


Scherzkeks.