Rasterfahndung
Posted on 23 Mai 2006 by Falk
Einen praktischen Leitfaden, nach welchen Kriterien man Rasterfahnung betreiben kann, gibts heute beim Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen:
1. Einwohnermeldeämter in Nordrhein-Westfalen
Adressat: alle Einwohnermeldeämter in Nordrhein-Westfalen
Kriterien der Personenselektion:
männlich; Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983
herauszugebende Daten:
Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; Wohnort; Straße; Hausnr.; evtl. 2. Wohnsitz; Religion; Familienstand; Kinder; zuständiges Finanzamt; Einzug; Wegzug2. Ausländerzentralregister
Adressat: Ausländerzentralregister Köln
Kriterien der Personenselektion:
männlich; Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983
herauszugebende Daten:
Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; zuständiges Ausländeramt; Datum Einreise; Status; andere Namen; Aliasnamen3. Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen
Adressat: alle Universitäten/Hochschulen/Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen bzw. mit Außenstellen in Nordrhein-Westfalen
Kriterien der Personenselektion:
männlich; Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983; immatrikuliert zwischen 01.01.1996 und 01.10.2001
herauszugebende Daten:
Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; Wohnort; Straße; Hausnr.; evtl. 2. Wohnsitz; Religion; Studienfachrichtung; Datum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation.
Soso. Mit so einem hübschen Raster findet man also die berühmt-berüchtigten Schläfer… Übrigens waren das laut BVerfG Datensätze von 8 Millionen Menschen. Fein.


Der Link ist gut, aber kaputt.
[spam gelöscht]
Alexander: Danke, gefixt. Immer diese Eile vor dem Frühstück…
Unionsbürger: Entweder Du sagst mir, was das mit dem Eintrag zu tun hat, oder es landet gleich mal in der Spamtonne.