Rasterfahndung #2: Abweichende Meinung
Posted on 23 Mai 2006 by Falk
Eine Richterin im zuständigen Senat formulierte eine abweichende Meinung, ging also nicht mit dem Votum der Mehrheit konform. Ihre Begründung ist lesenswert:
[..] Denn wäre der Eingriff wirklich von so hoher Intensität wie die Senatsmehrheit meint, so läge dies offen zutage und wäre mit wenigen Sätzen begründet. Den Rahmen dieses Sondervotums würde es sprengen, wollte ich mich mit den einzelnen Argumenten insoweit auseinander setzen. [..]
Erster Gedanke: Au weia. Zweiter Gedanke: Ohjottojott. Dritter Gedanke: Ääääh.

